Arbeitssicherheit Haslinger  *  94501 Aldersbach, Nepomukstraße 23  *   Mobil: +49 160 83 55 563  *  Mail: info@arbeitsschutz-haslinger.de  *
Brandschutz wird heute, soweit möglich, präventiv angegangen.
Je früher der Brandschutz Beachtung findet, umso kostengünstiger lässt er sich bereits in die Bauplanung integrieren.
Aber auch nachträglich ist Brandschutz stets ein hochaktuelles Thema.
 
Aus verschiedenen Gesetzen geht hervor das auch der Brandschutz in einem Unternehmen geregelt werden muss. Ob ein Brandschutzbeauftragter benötigt wird ergibt die Analyse durch eine Gefährdungsbeurteilung.
Jedoch ist Brandschutz Pflicht für jeden Verantwortlichen.
Brandschutz ist ein Teil der Arbeitssicherheit.
Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben äußerst weitgreifend:
 
Baulicher Brandschutz:
Überprüfung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements hinsichtlich der einschlägigen Baurecht-Anforderungen, wie z. B.
  • der Flucht- und Rettungswege,
  • Brandschutzordnungen (Teil A+B+C),
  • Feuerschutzabschlüsse,
  • Feuerwehreinsatz- und Evakuierungspläne,
  • Sicherheitsbeleuchtung, etc.
 
Technischer Brandschutz:
Technische Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements bzgl. der
  • Melde und Alarmierungseinrichtungen,
  • Brandbekämpfungseinrichtungen z. B. Handfeuerlöschgeräten, Löschdecke, Springler und Hydranten,
  • Rauch- und Wärmeabzug
 
Organisatoricher Brandschutz:
Das betriebliche Brandschutzkonzept ist erst dann komplett, wenn alle Beschäftigten regelmäßig zum sicherheitsgerechten Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.
Außerdem müssen Brandschutzhelfer ausgebildet und schriftlich bestellt werden. Das schreibt die neu überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) fest.
 
Um den Umfang zu erfassen, die Vorgaben zu erfüllen oder um sich privat zu schützen bzw. abzusichern stellen wir Ihnen unsere Fachkompetenz zu Verfügung. Dazu zählt u.a.
 
  • Brandschutzbegehungen,
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen,
  • Prüfung der Brandschutzordnung, Feuerwehr-, Flucht & Rettungspläne,
  • Unternehmensberatung in Fragen des Brandschutzes,
  • Unterstützung bei Ermittlung von Risiken,
  • Brandschutzschulungen,
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern,
  • Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bzw. -begehungen,
sowie Beratung bei allen anfallenden Fragen
zum Thema Brandschutz.