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Spielplatzsicherheit ist Pflicht
In den Landesbauordnungen aller deutschen Bundesländer werden klare Aussagen für die Anlage von Kinderspielplätzen gemacht. Diese Bauordnungen verpflichten u.a. die Bauherren von Wohngebäuden mit mehr als
 3 Wohneinheiten zur Anlage eines Spielplatzes.
 
Bei geringfügigen Unfällen sind leichte Schmerzen akzeptabel und für Kinder evtl. sogar eine wichtige Entwicklungshilfe. Kinder werden vorsichtiger, bauen ein natürliches Selbstschutzverhalten auf und lernen Gefahren besser einzuschätzen. Bedenklich wird es allerdings, wenn die Gefahr nicht erkennbar ist. Verdeckte Gefahren, z.B. auf Grund technischer Mängel sind unkalkulierbare Risiken und die sollten vermieden werden.
 
 
Mit vorgegebenen Normen hat der Gesetzgeber technische Regeln verabschiedet, welche die Mindestanforderungen an eine Spielplatzsicherheit festlegen. Dadurch sollen in erster Linie Unfälle vermieden werden, die schwerwiegende Schäden nach sich ziehen können, wie bleibende Behinderungen
 
oder im äußersten Fall sogar den Tod.
   
 
Durch Gesetzesvorgaben wurde geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehört
 
regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung.
 
Wir bieten Ihnen:
 
Visuelle Routine-Inspektion, täglich bzw. wöchentlich
  • Erfassen bzw. beseitigen offensichtlicher Gefahrenquellen durch z.B. Abnutzung, Vandalismus, Witterungseinflüsse
  • Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte
  • Erstellung eines schriftl. Zustands- bzw. Mängelberichtes
 
Operative Inspektion, alle 1-3 Monate oder nach Hersteller-Vorgabe
  • Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleiß- & Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
  • Erstellung eines schriftl. Zustands- bzw. Mängelberichtes
 
Jährliche Hauptinspektion
  • Einschätzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartung, Reparaturen) bezgl. der Spielplatz-Sicherheit
  • Beurteilung des betriebstechnischen Zustandes von Geräten, Fundamente, Oberflächen und der gesamten Anlage
  • Erfassung aller Veränderungen bzgl. der Anlagen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung
  • Erstellung eines schriftl. Zustands- bzw. Mängelberichtes
 
Bei einer Spielplatzplanung sind viele verschiedene Details bezüglich der Sicherheit zu beachten. Um spätere Kosten und Ärger durch eine nicht normgerechte Erstellung des Spielplatzes zu vermeiden, stehen wir Ihnen kompetent schon während der Planungsphase hilfreich zur Seite.
Des Weiteren übernehmen wir Bauabnahmen und erstellen Spielplatzgutachten.